Praktische Tipps zum BAFA-INVEST-Förderprogramm

In Deutschland kann eine Startup-Investition für einen INVEST-Zuschuss in Frage kommen. Der INVEST-Zuschuss ist ein staatliches Förderprogramm für Angel-Investitionen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es bezuschusst private Investoren, insbesondere Business Angels, die Kapital für diese Unternehmen bereitstellen. Es erlaubt diesen Privatinvestoren zwar eine persönliche Holding UG/ GmbH zu benutzen, es ist aber nicht für professionelle Beteiligungsgesellschaften gedacht.

Die INVEST-Förderung ist an strenge, einschränkende Bedingungen geknüpft. Aus diesem Grund ist sie in der Regel nur für einen Teil der Investoren anwendbar, nicht für alle. Aufgrund der Bedingungen ist es auch möglich, dass die Investoren mehrere Jahre lang nicht sicher sein können, dass sie den Zuschuss erhalten werden. Für ein Startup ist es in der Regel am besten, den Investoren zu erklären, dass der INVEST-Zuschuss nicht sicher ist und daher ein “nice to have” sein könnte, keine Gewissheit.
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Welche Vorteile bringt der Zuschuss für Investoren mit sich?
Wenn förderfähig, erhält ein Investor einen Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der Investitionssumme, wenn die Investition in Form eines Wandeldarlehens oder in Form eines Equity Deal mit festem Preis erfolgt. Der Zuschuss wird ausbezahlt, wenn das Wandeldarlehen in Aktien umgewandelt wird, oder wenn die endgültigen Aktien in einem Equity Deal ausgegeben werden. Nach der Online-Einreichung des Antrags und einer positiven Entscheidung erhält der Investor eine Rückzahlung.

Wenn ein Investor beispielsweise 100.000 Euro in ein Unternehmen investiert und sein Antrag auf Förderung genehmigt wird, überweist ihm das BAFA 25.000 Euro als Zuschuss auf sein Konto, wenn das Wandeldarlehen gewandelt wird.

Die förderfähige Investitionssumme beträgt maximal 200.000 Euro pro Investor pro Unternehmen.  Kein Investor kann im Laufe der Zeit mehr als 100.000 Euro an Förderungen für alle seine Investitionen erhalten.

Welche Steuervorteile gibt es für Investoren bei einem Exit?
Der Steuervorteil gilt nur für Investoren, die als natürliche Person investieren. In Deutschland zahlen Investoren, die eine persönliche Holding UG/ GmbH nutzen, bereits sehr wenig Steuern auf den Exit, so dass es keine zusätzliche Steuervergünstigung gibt. Regelmäßige Startup-Investoren sollen aus steuerlichen Gründen erwägen eine personal Holding zu verwenden.

Der Steuervorteil, den INVEST für natürliche Personen bietet, ist folgender: Wenn der Investor seine Anteile im Rahmen eines Unternehmensverkaufs (Exit) veräußert, dann muss er normalerweise Steuern auf den Gewinn zahlen. Private Investoren können eine Rückerstattung eines Teils dieser Steuer beantragen. Sie erhalten eine Rückerstattung in Höhe von 25 % des erzielten Gewinns, was etwa dem Steuerbetrag entspricht, den sie normalerweise zu zahlen hätten. Es gibt jedoch ein Maximum: Sie erhalten nur eine Steuerrückerstattung bis zu einem Höchstbetrag, der dem Investitionszuschuss entspricht, den Sie für Ihre ursprüngliche Investition erhalten haben. Wenn Sie also 100 000 EUR investiert haben und einen Investitionszuschuss von 25.000 Euro erhalten haben, bekommen Sie beim Ausstieg höchstens weitere 25.000 Euro an Steuern zurück. Darüber hinaus gilt die reguläre Steuer.  

Kurz zusammengefasst: Regelmäßige Startup-Investoren sollten in Erwägung ziehen, eine persönliche Holding zu nutzen, die oft ähnliche Steuervorteile bietet, aber diese sind unbegrenzt.

Was sind die Bedingungen für den Zuschuss?
Das INVEST-Programm hat sich im Laufe der Jahre stark verbessert. Es enthält jedoch immer noch eine Menge Bedingungen, die schwer zu erfüllen sind. Aus diesem Grund ist es selten, dass alle Investoren eines Startups förderfähig sind. In der Regel sind nur wenige Investoren förderfähig, und in der Regel weiß man dies erst mehrere Jahre nach der Investition. Wir sehen das INVEST-Programm daher als ein “nice to have” für Investoren. Es sollte keine Bedingung sein.

Hier sind die Bedingungen, die das INVEST-Schema oft blockieren:

  • Der Investor muss seine Aktien mindestens drei Jahre lang halten. Verkauft er sie vor Ablauf der Mindesthaltedauer, läuft er Gefahr, den Investitionszuschuss zurückzahlen zu müssen. Scheitert das Unternehmen jedoch vor Ablauf der Mindesthaltedauer, muss der Investor den Zuschuss nicht zurückzahlen.
  • Die Mindestinvestitionssumme muss EUR 10k betragen und der Erwerb der Anteile darf nicht kreditfinanziert sein.
  • Die Investition kann nicht über ein SPV wie eine K.G. oder eine G.B.R. gepoolt werden. Es ist jedoch gängige Praxis, alle Kleinanleger über ein Pooling-Vehikel zu poolen. Typischerweise werden Investoren unter E100k gepoolt, während nur größere Investoren Aktien direkt halten können. Aus diesem Grund ist das INVEST-Programm normalerweise nur für größere Angel-Investoren gedacht.
  • Ein Wandeldarlehen muss innerhalb von 24 Monaten gewandelt werden. Dies geschiet jedoch selten in so kurzer Zeit wodurch letztendlich wenige Investoren diesen Zuschuss erhalten.
  • Im Allgemeinen ist nur die erste Investition in ein Unternehmen förderfähig. Dies ist eine erhebliche Einschränkung, da es üblich ist, dass informelle Investoren in späteren Finanzierungsrunden weiter investieren, um ihr Portfolio zu unterstützen. Es ist normal, dass die erste Investition relativ klein ist: durch folgende Investitionen in ihre erfolgreichsten Unternehmen kann ein Investor sicherstellen, dass der größte Teil seines Kapitals in seine stärksten Unternehmen fließt.

Theoretisch könnte ein Startup dafür sorgen, dass alle Investoren förderfähig sind, indem alle Investoren direkt als Gesellschafter auf den Cap Table gehen, ohne eine Wandelanleihe und ohne ein SPV zu nutzen. Ein Start-up, das diese Finanzierungsstrategie anwendet, hat jedoch geringere Erfolgschancen.  Diese Finanzierungsstrategie wird dem Cap Table wirklich schaden, und künftige Investoren werden das Unternehmen möglicherweise nicht mehr finanzieren wollen. Kein Angel-Investor sollte das wollen. 

Wie ist das Antragsverfahren?
Zunächst muss das Startup einen Antrag auf eine INVEST-Förderung beim BAFA stellen. Ein Online-Antrag ist ausreichend. Der Antrag wird vor Beginn einer Finanzierungsrunde gestellt. 

Anschließend stellt der Investor einen Antrag auf Bewilligung des Investitionszuschusses. Der Antrag kann online auf der Website des BAFA gestellt werden, dauert ca. 5 Minuten und muss vor der Investition gestellt werden.

Der Online-Antrag muss ausgedruckt, unterschrieben und an das BAFA geschickt werden. Die komplette Bearbeitung kann bis zu 6 Monate dauern. Der endgültige Zuschuss steht erst nach Wandlung der Wandeldarlehen zur Verfügung, was bedeutet sich diese noch um mehrere Jahre verzögern kann.

All details on INVEST funding can be found on the BAFA website .

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